Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Sachverständigen-Büro Sven Kolloff
Herr Sven Kolloff
Kfz. Techniker Meister
Müggelseedamm 148, 12587 Berlin
Rechtsform: Einzelfirma
Umsatzsteuer ID: DE 228846921
Kontakt:
Tel.: 0171/1403928
Fax: 030/5226056
Email: info[at]bootsgutachterberlin.de
Vertreten durch: Sven Kolloff
Gestaltung: Stephan Westphal, Fa. in2core
Abbildungsnachweise:
Foto im Header: Martin Jäger/ pixelio.de
Foto mit Bootsmotor: W. R. Wagner/ pixelio.de
Foto mit Paddelboot: RKB by Uli Stoll Outdoor-Fotografie parknplay/
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,
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
1.
Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden ausschließlich Inhalt eines mit dem Sachverständigen Sven Kolloff,
nachfolgend "Sachverständiger" genannt, geschlossenen Vertrages, ohne dass ein Widerspruch gegen entgegenstehende
Geschäftsbedingungen erklärt werden muss.
Andere Geschäftsbedingungen, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt,
wenn dies vom Sachverständigen ausdrücklich schriftlich erklärt wurde.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Sachverständige in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.
2.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Sachverständigen kommt durch die schriftliche Bestätigung des
Sachverständigen zustande. Mündliche Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der
schriftlichen Bestätigung durch den Sachverständigen.
Der Gegenstand des jeweiligen Auftrags ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen.
3. Pflichten des Sachverständigen
3.1. Der Sachverständige erbringt die von ihm geschuldete Leistung entsprechend den für den Sachverständigen gültigen
Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Sachverständige kann einen bestimmten Erfolg,
insbesondere ein vom AG gewünschtes Ergebnis, nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde
gewährleisten. Der Sachverständige unterliegt bei der Durchführung des Auftrags keinen Weisungen des Auftraggebers.
3.2. Der Sachverständige erbringt seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Sofern es sachdienlich ist, kann der
Sachverständige im Rahmen seiner eigenverantwortlichen Tätigkeit bei der Vorbereitung des Gutachtens sachverständige
Mitarbeiter zur Unterstützung auf eigene Kosten hinzuziehen. Über die Hinzuziehung solcher Mitarbeiter entscheidet der
Sachverständige in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
3.3. Die Beauftragung von weiteren Sachverständigen anderer Disziplinen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich
sein sollte, erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber auf dessen Kosten. SV-Büro Sven Kolloff AGB Stand Juli 2016
3.4. Der Sachverständige ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die zur Bearbeitung des Auftrages notwendigen und
üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen,
Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und
Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers
bedarf.
Besonders kostenintensive oder unvorhergesehene Untersuchungen stimmt der Sachverständige mit dem Auftraggeber vor
deren Durchführung ab.
3.5. Der Auftraggeber ermächtigt den Sachverständigen zur Einholung von Auskünften bei Beteiligten, Behörden oder
Dritten und erteilt ihm hierfür eine gesonderte Vollmacht soweit erforderlich.
3.6. Der Sachverständige erstattet das Gutachten innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist in dreifacher
Ausfertigung. Weitere Exemplare werden gesondert berechnet. Die Frist zur Ablieferung beginnt mit der Übergabe
sämtlicher für die Erstellung des Gutachtens benötigter Unterlagen und der Erteilung etwaig erforderlicher Auskünfte (vgl.
Ziffer 4). Ist eine Vorschussleistung vereinbart oder vom Sachverständigen angefordert (vgl. Ziffer 5.3.) beginnt die Frist erst
mit Eingang des Vorschusses beim Sachverständigen zu laufen.
3.7. Der Sachverständige wird den Auftraggeber rechtzeitig über eine etwaig eintretende Überschreitung der vereinbarten
Frist in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kann erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 2 Monaten als vereinbart.
3.8. Hat der Sachverständige die Überschreitung der Frist nicht zu vertreten, etwa im Falle höherer Gewalt, Krankheit, Streik
und Aussperrung, sind Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Überschreitung der
vereinbarten Frist ausgeschlossen. Wird dem Sachverständigen die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in
diesen Fällen unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers werden
für diesen Fall ausgeschlossen.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen rechtzeitig und unentgeltlich die ihm zur Verfügung stehenden und für die
Ausführung des Vertrages notwendigen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung und erteilt die notwendigen Auskünfte.
Der Auftraggeber setzt den Sachverständigen ferner von allen Vorgängen und Umständen (z.B. Schriftverkehr), die erkennbar
für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis. SV-
Büro Dipl.-Ing. E. Wiesenhütter AGB Stand Juni 2010
5. Vergütung
5.1. Der Sachverständige hat Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung zuzüglich Nebenkosten und Auslagen in
tatsächlich anfallender oder vereinbarter Höhe sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2. Das vereinbarte Honorar wird mit Zugang des Gutachtens beim Auftraggeber fällig.
5.3. Wird der Sachverständige in Folge einer Beauftragung als Zeuge vor Gericht tätig, erhält der Sachverständige vom
Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen der Zeugengebühr und den vereinbarten Vergütungsbeträgen erstattet.
5.4. Der Sachverständige ist berechtigt, auf das vereinbarte Honorar Vorschussleistungen sowie mit Fortschreiten seiner
Tätigkeit angemessene Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart
wurde.
5.5. Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Sachverständige berechtigt, ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 4% über
dem gesetzlichen Verzugszinssatz (§288 BGB) zu erheben.
5.6. Die Aufrechnung gegen Ansprüche des Sachverständigen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.7. Der Auftraggeber kann Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit diese auf Ansprüchen aus dem
gegenständlichen Vertragsverhältnis beruhen.
6. Verschwiegenheit
6.1. Der Sachverständige wird über sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Erstellung des Gutachtens
bekannt gewordene Tatsachen und Informationen Stillschweigen bewahren und insbesondere das erstellte Gutachten nicht
ohne die Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf
Mitarbeiter des Sachverständigen und sonstige Dritte, derer sich der Sachverständige zur Erfüllung der ihm obliegenden
Vertragspflichten bedient.
6.2. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt dann nicht, wenn der Sachverständige aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur
Offenbarung oder Weitergabe der bei der Gutachtenerstattung erlangten Tatsachen und Informationen verpflichtet ist,
sowie dann, wenn der Auftraggeber den Sachverständigen von der Schweigepflicht entbindet. SV-Büro Sven Kolloff, AGB
Stand Juli 2016
7. Urheberrechtsschutz
7.1. Die vom Sachverständigen erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.
7.2. Der Auftraggeber darf das vom Sachverständigen erstellte Gutachten einschließlich sämtlicher Berechnungen, Anlagen
und sonstiger Einzelheiten nur für die vereinbarten vertragsgemäßen Zwecke verwenden. Eine darüber hinausgehende
Weitergabe des Gutachtens an Dritte, die Vervielfältigung sowie jede eine andere Art der Verwendung, Textänderung oder -
kürzung ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung des Sachverständigen gestattet.
7.3. Die Veröffentlichung des Gutachtens ist in jedem Falle nur mit vorheriger Zustimmung des Sachverständigen zulässig.
8. Kündigung
8.1. Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.
8.2. Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit außerordentlich aus wichtigem Grund schriftlich
kündigen. Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere vor, wenn der
Sachverständige gegen seine Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung verstößt.
Für den Sachverständigen liegt ein wichtiger Grund zu außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der
Auftraggeber die notwendige Mitwirkung verweigert, der Auftraggeber versucht, unzulässig auf den Sachverständigen in
einer Weise einzuwirken, die geeignet ist, das Ergebnis des Gutachtens zu verfälschen und wenn der Sachverständige nach
Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt. Ferner liegt ein solcher
wichtiger Grund vor, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen
eröffnet wird.
8.3. Wird der Vertrag vom Auftraggeber außerordentlich aus einem wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu
vertreten hat, so steht dem Sachverständigen eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung
nur insoweit zu, als die erbrachte Leistung für den Auftraggeber objektiv verwertbar ist. In allen anderen Fällen behält der
Sachverständige den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen.
Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, beträgt dieser 40% des
Honorars für die vom Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen. SV-Büro Sven Kolloff AGB Stand Juli 2016
9. Gewährleistung
9.1. Im Gewährleistungsfall kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens
verlangen.
9.2. Erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der
Auftraggeber nach Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung)
verlangen.
9.3. Etwaige Mängel müssen dem Sachverständigen unverzüglich nach Feststellung schriftlich oder per Email angezeigt
werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
9.4. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.
10. Haftung
10.1. Der Sachverständige haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung des Sachverständigen wird für
Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf die Höhe des vereinbarten Honorars sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren
Entstehung im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens typischerweise gerechnet werden muss. Dasselbe gilt für eine
etwaige Haftung des Sachverständigen für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
10.3. Die Haftung für Folgeschäden jedweder Art wird hiermit ausgeschlossen.
10.4 Der Sachverständige verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Der Nachweis darüber wird dem Auftraggeber auf
Verlangen vorgelegt. Die maximale Haftungssumme dieser Versicherung beträgt 300.000.-€.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen, wenn der Auftraggeber
Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss SV-Büro Sven Kolloff AGB Stand Juli 2016 seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
12. Salvatorische Klausel
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige
Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Hilfsweise gilt die
gesetzliche Regelung.
FRAGEN UND BERATUNG
POST:
Müggelseedamm 148,
12587 Berlin
Deutschland
TELEFON:
+49 171 1403928
SOFORTHILFE INNERHALB VON 24 STUNDEN!
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Zuverlässigkeit
Expertise
Qualität
bootsgutachterberlin.de das bedeutet:
GUTACHTEN
Unfall- , Havarie- und Schadens-
gutachten
•
wegen eines Motor- oder
Getriebeschadens, Blitzschlag,
Feuer, Grundberührungen,
Untergang, Mastbruch,
Kollision, Material- oder
Konstruktionsfehler, Havarie
oder Einbruch
•
für Versicherungen bei
Haftpflicht- & Kaskoschäden
Schieds- und Gerichtsgutachten
•
bei außergerichtlicher Einigung
der beteiligten Parteien, wird
durch beide Parteien Parteien
beauftragt
•
bei gerichtlichen Auseinander-
setzungen zwischen Kläger und
Beklagten, wird durch den
Richter beauftragt
Zustandsgutachten
•
Ermittlung des aktuellen
Zustandes des Bootes oder der
Yacht
•
Ermittlung des Aufwandes der
notwendigen Reparaturen
KAUFBERATUNG
Beratung bei geplanten Bootskäufen und Beurteilung des Zustandes …
•
des Rumpfes wie
▪
Gelcoat
▪
Unterwasseranstrich
▪
Osmosediagnose/Feuchtigkeitsmessung
•
des Motors und Antriebs
•
der Ausstattung wie z.B.
▪
Bugstrahler, Ankerwinde, Kartenplotter, Radar, Standheizung,
Klimaanlage, Bordelektrik usw.
•
des Segelmastes, der Segel usw.
und Erstellung eines Wertgutachtens
BEWERTUNG VON
Schäden an …
•
Sportbooten und Yachten
•
Katamaranen und Mehrrumpfbooten
•
Schlauchbooten
•
Innen- und Außenbordmotoren und Antrieben
BOOTSGUTACHTER
SVEN KOLLOFF
JAHRGANG 1968
VERIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER GUTACHTER DES DGSV
(DEUTSCHER GUTACHTER UND SACHVERSTÄNDIGEN VERBAND)
IM BOOTS- UND SCHIFFBAU
MITGLIED IM VERBAND FÜR SACHVERSTÄNDIGE AUS DER
BOOTSWIRTSCHAFT „INTERNATIONALE BOOTSEXPERTEN E. V.
KFZ-TECHNIKER UND -MEISTER
FÜR SCHÄDEN UND BEWERTUNG VON BOOTEN UND YACHTEN BIS 24 METER LÄNGE
REPARATUR- & RESTAURIERUNGSÜBERWACHUNG
Protokollierung durch Schriftsätze und Bilddokumentation der der einzelnen Reparatur-/ Restaurierungsabschnitte